Ausleihe
Hast Du eine Tour vor und möchtest Dir nicht die ganze Ausrüstung selbst kaufen? Wir unterstützen Dich! Benötigst Du etwas spezielles, setz' Dich mit uns in Verbindung und wir versuchen eine Lösung zu finden.
Kletterführer findest Du in unserer Bibliothek im Vereinshaus.
Die Materialliste findest Du hier zum Download:
Verleih- und Benutzerordnung der Materialausleihe
Die Ausleihe erfolgt ausschließlich an Mitglieder des Deutschen Alpenvereins.
Die Öffnungszeit der Materialausleihe ist jeden ersten Donnerstag im Monat 18 – 20 Uhr. Eine vorherige Absprache mit einem Vorstandsmitglied wird empfohlen.
Ausleihe:
Die Ausrüstungsgegenstände, die ausgeliehen werden, werden in einem gesonderten Verleihschein, der zwischen der Sektion Gera des DAV e.V., nachfolgend Vermieter, und dem jeweiligen DAV-Mitglied, nachfolgend Mieter, schriftlich fixiert.
Dieser Verleihschein wird durch die Unterschrift der Vertragsparteien rechtskräftig.
Das Eigentum der Mietsache verbleibt bei dem Vermieter.
Bei Entgegennahme hat der Mieter die Mietsache auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu prüfen und festgestellte Mängel sofort dem Vermieter anzuzeigen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Mietsache bzw. für Schäden durch deren Gebrauch.
Der Mieter versichert mit der Ausleihe und Unterschrift auf dem Verleihschein, über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur sachgerechten Anwendung des entliehenen Ausrüstungsgegenstandes zu verfügen bzw. sich diese vor Benutzung anzueignen (Ausbildung).
Für jedes ausgeliehene Material, egal ob benutzt oder unbenutzt, muss eine Leihgebühr sowie eine Kaution gemäß Verleihschein/Materialliste entrichtet werden.
Teilnehmer an sektionseigenen Kursen zahlen nur die Kaution, die Leihgebühr entfällt.
Pflichten während der Ausleihe:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht (bestimmungsgemäßer Einsatz gemäß Hersteller) zu behandeln, zu transportieren und zu lagern.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust ausgeliehener Ausrüstungsgegenstände sofort anzuzeigen und Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes, abzüglich der hinterlegten Kaution des jeweiligen ausgeliehenen Gegenstandes zu leisten. Die Entscheidung darüber trifft der Vermieter. Wird bei einem Hüttenaufenthalt ausgeliehenes Material gestohlen, hat der Mieter den Übernachtungsbeleg sowie die Bestätigung des Hüttenwirtes vorzulegen. Beträgt der Wert des entwendeten Materials mehr als 100€, hat der Mieter zusätzlich eine Anzeige bei der nächsten Polizeistation aufzugeben.
Rückgabe:
Die Rückgabe des ausgeliehenen Materials hat in dem Zustand zu erfolgen, wie es ausgeliehen wurde (sauber, montiert und vollzählig). Sind bei dem Gebrauch der Mietsache Beschädigungen entstanden, ist der Mieter verpflichtet, dies bei Rückgabe der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, um Schäden bzw. Unfälle bei Nachmietern zu vermeiden. Unterlässt der Mieter diese Rechts- und Sorgfaltspflicht, haftet er für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden.
Nach einem ordentlichen Sturz muss ein Klettersteigset in jedem Fall vom Mieter ersetzt werden.
Der Vermieter hat das Recht, die Kaution anteilig oder vollständig bei Beschädigung der Mietsache bzw. fehlen eines Zubehörteiles einzubehalten, um evtl. Reparaturen/Ersatz abzudecken.
Wird die Ausleihzeit vom Mieter überzogen, gilt die nächste Rückgabefrist mit der daraus resultierenden Gebührenerhöhung (zusätzliche Leihgebühr).
Erfolgt die Verlängerung der Verleihdauer einseitig durch den Mieter ohne Zustimmung des Vermieters wird zudem eine Verzugsgebühr in Höhe der zusätzlichen Leihgebühr fällig.
Nach Rückgabe des Materials werden die Leihgebühr sowie zusätzliche Leihgebühren, Verzugsgebühren oder Schadensersatzansprüche mit der Kaution verrechnet.
Die Rückgabe sowie die Höhe der zurückzuzahlenden Kaution werden auf dem Rückgabeschein notiert und durch Vermieter und Mieter auf dem Rückgabeschein bestätigt.
Nach erfolgter Rückgabe des Materials erfolgt die Rückzahlung der Kaution auf dem gleichen Zahlweg wie die Leistung der Kaution.